Johannes Dues GmbH Torf- und Erdenwerk Schwarzer Weg 191 49767 Twist Telefon: +49 (0) 59 36 - 400 Fax: +49 (0) 59 36 - 403 info@duesovit.de
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Mo. - Do.: 7.00 - 16.00 Uhr Freitag: 7.00 - 14.00 Uhr
Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen I . Angebote Die Angebote sind freibleibend. Alle Aufträge und Abmachungen, auch wenn sie auf vorliegende Bedingungen keinen Bezug haben, bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Bei der Vereinbarung werden die vorliegenden Bedingungen Vertragsinhalt, und zwar auch dann, wenn der Käufer auf seine eigenen Geschäftsbedingungen hingewiesen hat. Ein ausdrücklicher Widerspruch gegen derartige Einkaufsbedingungen ist daher nicht erforderlich. II. Lieferung I. Die von uns genannten Lieferzeiten und -termine sind unverbindlich, es sei denn, dass sie ausdrücklich schriftlich von uns bestätigt werden. 2. Falls höhere Gewalt oder sonstige von uns nicht verschuldete Umstände, insbesondere Verkehrs- und Betriebsstörungen, Ausstände und  Ausperrungen, Mangel an Roh- stoffen und dergleichen vorliegen, entbinden uns diese von der Lieferungsverpflichtung unter Ausschluss sämtlicher Schadensersatzansprüche. Soweit durch vorgenannte Umstände unser Betriebsablauf beeinflusst wird, insbesondere aufgrund ungewöhnlicher Witterungsverhältnisse, werden wir dadurch von der Einhaltung der Lieferpflicht und der Lieferfrist entbunden. 3. Der Käufer ist verpflichtet, Teillieferungen anzunehmen. 4. Wird eine vereinbarte Lieferfrist von uns überschritten, so kann der Käufer nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm zu setzen den angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. 5. Die Lieferung gilt als erfolgt, sobald die Ware bei Verkäufen unser Lager oder die von uns bestimmte Lieferstelle verlässt; der Transport erfolgt auf Gefahr und - sofern nicht schriftlich anders vereinbart – auf Kosten des Empfängers. 6. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist die Abnahme verweigert oder vorher ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der bei Abnahmeverzug des Käufers zu zahlende Schadensersatz wegen Nichterfüllung beträgt 35% des Bestellpreises ohne Abzüge, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der Höhe der Pauschale entstanden ist. Im übrigen bleibt die Geltendmachung eines höheren, nachgewiesenen Schadens vorbehalten. III. Gewährleistung 1. Angaben über Qualität, Abmessung, Prozentgehalte oder Mischungsverhältnisse sind nur als ungefähre Mittelwerte anzusehen, soweit nicht eine ausdrückliche schrift- liche Zusicherung erfolgt ist. 2. Die von uns gelieferte Ware ist unverzüglich nach der Anlieferung vom Empfänger, im Hinblick auf etwaige Mängel, einer sorgfältigen Untersuchung zu unterziehen. Mängel der Beschaffenheit des Materials sind innerhalb von 3 Tagen nach Empfang der Ware durch Einschreibebrief schriftlich zu rügen, sonstige Mängel in der Be- schaffenheit der Ware, die bei einer sorgfältigen Untersuchung der Ware nicht sofort erkannt werden konnte, sind spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Lieferdatum schriftlich per Einschreibebrief zu rügen. 3. Die Vermischung unserer Lieferung mit irgendwelchen anderen Produkten hat automatisch den vollständigen Gewährleistungsausschluss zur Folge. Im Falle der rechtzeitigen und berechtigten Beanstandung der Ware haften wir lediglich auf Ersatzlieferung mangelfreier Ware, anstelle der nachgewiesenen mit Fehlern behafteten Ware. Die mangelhafte Ware wird von uns kostenlos gegen eine Ersatzlieferung ausgetauscht. Falls aus irgendwelchen Gründen eine Rückgabe der mit Fehlern behafteten Ware nicht möglich ist, ist uns unverzüglich innerhalb von 3 Tagen nach Feststellung des Mangels die Möglichkeit der Untersuchung und der Feststellung der Menge der mangelhaften Ware zu gewähren. 4. Da die von uns gelieferten Erzeugnisse Naturprodukte sind, ist die Haftung für Befall mit Unkraut ausgeschlossen. Mit Rücksicht auf die unterschiedliche Verwendungs- fähigkeit unserer Erzeugnisse haften wir nicht für bestimmte Konzentration von Düngung in unseren Erzeugnissen, soweit nicht im Einzelfall eine gesonderte schriftliche Zusicherung erfolgt ist. 5. Soweit eine Schadenersatzpflicht dem Grunde nach bestehen sollte, beschränkt sich unsere Haftung auf den Wert der gelieferten Ware. 6. Zur Erhaltung der Möglichkeit, etwaige Mängel festzustellen, ist der Käufer verpflichtet, einzelne Lieferungen jeweils getrennt unterscheidbar zu lagern, anderenfalls verliert er den Anspruch auf Ersatzlieferung für mangelhafte Ware oder auf Schadenersatz. 7. Die vorgenannten Gewährleistungsregeln gelten sowohl für verpackte als auch unverpackte (lose) Ware. 8. Mängelrügen werden grundsätzlich nur dann anerkannt, wenn die sachverständige Überprüfung durch eine deutsche Untersuchungsanstalt vorgenommen wurde. IV: Eigentumsvorbehalt 1. Sämtliche von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Lieferung, sowie bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung, unser Eigentum. Der Käufer trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs. 2. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs zu verarbeiten oder zu veräußern. Eine etwaige Verarbeitung erfolgt für uns. Verarbeitet der Käufer unsere gelieferte Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen, werden wir Miteigentümer an der verarbeiteten Sache im Verhältnis unseres Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Wert der verarbeiteten Sache. Veräußert der Käufer die Ware oder die aus der Ware hergestellten Sachen, so gehen die aus der Veräußerung entstehenden Forderungen, gegebenenfalls anteilig, sicher- heitshalber auf uns über. Der Käufer tritt diese Forderungen hiermit an uns ab und wird jederzeit auf Verlangen Auskunft über die abgetretenen Forderungen erteilen. 3. Der Käufer erkennt ausdrücklich das gesetzliche Früchtepfandrecht an. V. Zahlung 1. Zahlung hat an dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitstag, spätestens innerhalb von 8 Tage nach Lieferung zu erfolgen. 2. Skonti sind nur insoweit abzugsfähig, als diese besonders eingeräumt sind. Für die Berechtigung Skonti abzuziehen, kommt es auf den Zahlungseingang bei uns an. 3. Bei Zahlungsverzug werden für jeden angefangenen Monat 1% Zinsen auf die Restschuldsumme berechnet. Für jedes Mahnschreiben sind an Porto- und Bearbeitungskosten zusätzlich 10,- € zu zahlen. 4. Die von uns genannten Preise verstehen sich, soweit Anlieferung eingeschlossen ist, frei Betriebsstätte auf befestigten und gut befahrbaren Straßen. Sollte unser LKW- Fahrer vom Kunden oder dessen Angestellten, eine unzumutbare Abladestelle gegen seinen Willen zugewiesen bekommen, so ist der Kunde für sämtliche eventuell ent- stehenden Schäden und Folgeschäden haftbar. 5. Aufrechnungen sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist nur mit unserer Zustimmung zulässig. VI. Erfüllungsort und Gerichtsstand 1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist 49767 Twist 2. Gerichtsstand für beide Teile ist für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis je nach Höhe des Streitwerts das Amtsgericht Meppen bzw. das Landgericht Osnabrück. 3. Für sämtliche Lieferungen im In- und Ausland gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. VII. Allgemeines 1.  Alle Absprachen und Nebenabreden, insbesondere solche, die mit unseren Mitarbeitern getroffen wurden, bedürfen der schriftlichen Bestätigung. 2. Falls ein Teil dieser Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein sollte, wird dadurch die Gültigkeit der Bestimmungen im übrigen nicht berührt. 3. Die Nichteinhaltung dieser Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen befreien uns von Schadensersatzverpflichtungen jeder Art, von jeder weiteren Lieferung und berechtigen zum Rücktritt von allen laufenden Lieferverträgen. In einem solchen Falle sind wir berechtigt, daneben oder statt dessen sämtliche noch laufenden Verbindlichkeiten des Käufers ohne Einhaltung eines Zahlungsziels sofort fällig zu stellen und Bezahlung zu verlangen. Stand: August 2016
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